Online-Service
Als besonderen Service biete ich Ihnen an, Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen des Versorgungsamtes nach Ihren Vorgaben zu erstellen, die Sie mir online übermitteln können.
Für einen fristwahrenden Widerspruch und einer fristwahrenden Klage inklusive Akteneinsicht sind beispielsweise nur wenige Informationen erforderlich, wie der Name und Geschäftszeichen des Versorgungsamtes und wann Sie den Bescheid erhalten haben.
Weiterhin benötige ich für eine Klage zusätzlich den Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes.
Mit diesen Unterlagen allein, kann ich einen fristwahrenden Widerspruch und eine fristwahrende Klage nebst Akteneinsicht für Sie fertigen. Nach Einsicht in die Verwaltungsakte ist es mir möglich, den Widerspruch oder die Klage – ggf. nach kurzer telefonischer Rücksprache – zu begründen.
Selbstverständlich können Sie auch unter der hier angegebenen Telefonnummer 0381 666 848 06 Ihre Fragen direkt und persönlich stellen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Widerspruchs- und Klagefrist nur einen Monat ab Zugang des etwaigen Bescheides beträgt und man sich, falls man diese Frist versäumt, egal ob der Bescheid rechtswidrig sein mag, grundsätzlich nicht mehr dagegen wehren kann. Aus diesem Grunde garantiere ich Ihnen, dass noch am selben Tag der Widerspruch oder die Klage erhoben wird, sobald Sie mir die erforderlichen Information und Unterlagen zur Verfügung gestellt haben.