Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Angelegenheiten rund um die Feststellung des Grades der Behinderung sowie der Zuerkennung einzelner Merkzeichen. Aufgrund meiner vergangenen Tätigkeit im Landesamt für Gesundheit und Soziales Rostock habe ich mich nunmehr auf Sachverhalte aus dem speziellen Rechtsgebiet des Schwerbehindertenrechts spezialisiert.
In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich bereits zahlreiche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Profitieren Sie von meiner Erfahrung! Gerne stehe ich Ihnen zu sämtlichen Sachverhalten aus dem und Behindertenrecht zur Verfügung. Mit Spezialisierung und regelmäßiger Fortbildung erreiche ich für Sie bestmögliche Ergebnisse. Es ist immer von Vorteil, die neueste Rechtsprechung zu kennen und umsichtig zu handeln. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft können viele Probleme bereits außergerichtlich gelöst werden.Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit(ohne Mehrkosten)vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.
Telefonisch erreichen Sie mich für einen unverbindlichen Erstkontakt unter 0381 666 848 06- Feststellung des Grades der Behinderung/Vertretung im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht
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