Um die Schwerbehinderung oder ein bestimmtes Merkzeichen zu bewilligen, ist es notwendig einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. In das entsprechende Antragsformular sind insbesondere die behandelnden Ärzte und ggf. auch Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen anzugeben. Das Versorgungsamt kontaktiert daraufhin die entsprechenden Ärzte und bittet um Stellungnahmen. Diese werden von dem versorgungsärztlichen Dienst ausgewertet. Zudem führt dieser die jeweiligen Einzel-GdB auf. Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, die jeweils einen GdB rechtfertigen, wird daraus der Gesamt-GdB ermittelt. Zu beachten ist jedoch, dass dabei das sog. Additionsverbot gilt. D.h. es werden nicht einfach die die Einzel-GdB zusammengerechnet. Werden beispielsweise Einzel-GdB von 40, 20 und 10 festgestellt, ergibt sich daraus nicht ein Gesamt-GdB von 70. Vielmehr ist für dessen Bildung von dem höchsten Einzel-GdB auszugehen und im Weiteren zu prüfen, ob und wie stark sich durch das Hinzutreten anderer Funktionsbeeinträchtigungen das Gesamtmaß der Behinderung erhöht. Dabei ist zu beachten, dass ein Einzel-GdB von 10 regelmäßig nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB führt.
Zur Vorbereitung eines Antrages auf Schwerbehinderung empfehle ich das Buch „Nicht lange fackeln, GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr“ von Rena Rose, welches Sie hier bestellen können.