Musterschriftsätze zum Schwerbehindertenrecht

 

Sie möchten sich vor dem Sozialgericht oder Versorgungsamt selbst vertreten oder sind eine Kollegin oder Kollege und wissen nicht, wie Sie Ihre Klage oder Widerspruch substantiiert begründen sollen? Kein Problem!
In meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich bereits zahlreiche Mandanten bundesweit vor den Versorgungsämtern und Sozialgerichten vertreten. Aufgrund meiner Erfahrung habe ich Ihnen spezielle individuell anpassbare Schriftsätze gefertigt, welche Sie sich downloaden können. Diese sind für Privatpersonen als auch für Kollegen und Kolleginnen geeignet und helfen Ihnen den Einstieg in das sozialgerichtliche Verfahren zu finden.
In sozialrechtlichen Gerichtsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht wird nach Erhalt der Klagebegründung Amtsermittlungen anstellen um zu prüfen, ob die Ausführungen aus der Begründungsschrift zutreffend sind. Hierzu werden die behandelnden Ärzte angehört und ggf. ein oder mehrere Sachverständigengutachten eingeholt. Sie können auch selbst eine Ärztin oder einen Arzt damit beauftragen ein Gutachten gem. § 109 SGG zu erstellen.

Anwaltszwang herrscht vor den Sozialgerichten nicht. Auch fallen keine Gerichtsgebühren an.


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