Kosten

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerne gebe ich Ihnen vorab eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.


Sofern Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, übernehme ich die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung als kostenlosen anwaltlichen Service meinerseits.


Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein für die Kosten aufzukommen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Beratungs- und Prozess­kostenhilfe. Die entsprechenden Formulare können Sie hier ausdrucken. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass ich Ihnen die Formulare auf dem Postweg zukommen lasse. Eine erste Beratung kostet in der Regel zwischen 25 € und 75 €.