So gelingt der Widerspruch beim Versorgungsamt

Sollte das Versorgungsamt Ihren Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB abgelehnt haben, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Informationen zu der Widerspruchsfrist und der Adresse sind regelmäßig in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids enthalten. Um den Widerspruch hinreichend begründen zu können, ist es erforderlich die zugrunde liegende Akte des Versorgungsamtes, insbesondere die darin enthaltenen versorgungsärztlichen Stellungnahmen einzusehen. Zwar ist grundsätzlich auch ein Widerspruch ohne Begründung zulässig, jedoch wird ein solcher regelmäßig zu keiner neuen Entscheidung führen. Insbesondere ist es notwendig dem Versorgungsamt neue Informationen vorzulegen.


Um den Widerspruch ordentlich begründen zu können, ist es besonders wichtig, die abschließende versorgungsärztliche Stellungnahme und Bewertung einzusehen. Diese enthält welche Einzel-GdB anerkannt wurden und welcher Gesamt-GdB daraus gebildet wurde. Zudem ist daraus zu ersehen, welche Befunde berücksichtigt wurden und welche Beeinträchtigungen unter Umständen unzutreffend eingeschätzt wurden. Entscheidend bei der Begründung ist es, zu verdeutlichen, wie sich die einzelnen Beschwerden auf die Lebenssituation auswirken. Hierfür ist es nicht ausreichend, dass lediglich die aufgestellten Diagnosen aufgezählt werden. Eine diagnostizierte Krankheit führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung. Vielmehr ist es entscheidend, welche Folgen und Beeinträchtigungen diese mit sich zieht. Zudem sollte die Begründung neue Aspekte und Informationen enthalten und nicht nur bereits bekannte Informationen wiederholen.


Ein (fristwahrender) Widerspruch könnte daher wie folgt formuliert werden:


Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Bescheid vom (Datum), mir zugegangen am (Datum), teilten Sie mir mit, dass meinem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft/Erhöhung des Grads der Behinderung nicht entsprochen werden kann. Dieser Entscheidung widerspreche ich hiermit.


Meinen Widerspruch erkläre ich zunächst fristwahrend. Gleichzeitig beantrage ich die Zusendung von Kopien aller Arztberichte und sozialmedizinischen Gutachten, inklusive der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt haben. Nach Einsicht in die Akten werde ich meine Widerspruchsbegründung schriftlich nachreichen.


Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)


Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ich vertrete Sie deutschlandweit vor den Versorgungsämtern, ohne dass Ihnen dabei Mehrkosten entstehen.


Entsprechende Musterschriftsätze zu der Thematik finden Sie hier.